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25.02.2025

Informationsveranstaltungen E-Rechnung

Digitale Zukunft:
Schulungen zur E-Rechnung erleichtern den Umstieg

Der Umstieg auf die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) wird mit der E-Rechnungspflicht zur Notwendigkeit. Mit der Einführung neuer gesetzlicher Regelungen und der fortschreitenden Digitalisierung wird es für uns immer wichtiger, Mitarbeitenden optimal auf die Anforderungen vorzubereiten. Spezialisierte Schulungen helfen dabei, die Prozesse effizient und gesetzeskonform zu gestalten.
Die E-Rechnung bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Kosteneinsparungen, schnellere Verarbeitung, verbesserte Nachvollziehbarkeit und eine geringere Fehlerquote. Gleichzeitig sind jedoch auch technische und gesetzliche Anforderungen zu beachten. Mitarbeitende müssen sich mit Themen wie den gesetzlichen Vorgaben, der sicheren Übermittlung und der Archivierung von E-Rechnungen auskennen.
Die Schulungen finden als hybride Veranstaltung statt, um möglichst viele Teilnehmer zu erreichen. Um eine reibungslose Einführung der E-Rechnung zu gewährleisten, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben, den Verbandgemeindewerken Edenkoben sowie die Ortsbürgermeister und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstellen (Grundschulen, Kitas, Servicecenter) umfassend geschult. Diese Schulungen dienen dazu, das notwendige Fachwissen zur Bearbeitung und Verarbeitung von E-Rechnungen zu vermitteln und die technischen Abläufe zu optimieren.
27.01.2025

Registrierung am ZRE

Ab sofort ist die Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von ELSTER möglich. Ab dem 01.07.2025 wird die Authentifizierung über das Nutzerkonto RLP nicht mehr möglich sein.

Eine Neuregistrierung am ZRE mithilfe des Nutzerkonto RLP ist ab sofort nicht mehr möglich. Bestehende Accounts, die über das Nutzerkonto RLP registriert wurden, können sich bis zum 30.06.2025 wie gehabt einloggen und Rechnungen einreichen – auch per Mail. Da dies ab dem 01.07.2025 nicht mehr möglich sein wird, empfehlen wir eine vorzeitige Neuregistrierung am ZRE mithilfe des MUK. Bitte beachten Sie dabei, dass die Beantragung eines benötigten Zertifikats einige Tage in Anspruch nehmen kann, falls Sie noch keines haben. Wie Sie ein solches Zertifikat erhalten und wie die Registrierung am MUK abläuft, erfahren Sie hier. Nach Registrierung am MUK melden Sie sich bitte mit Ihrem Zertifikat beim ZRE an, hinterlegen eine ZRE-Mailadresse und stimmen den Nutzungsbedingungen zu, die wir im Rahmen der Umstellung aktualisiert haben. Solange Sie noch das Nutzerkonto RLP zur Authentifizierung nutzen, ist Ihre bisherige Zustimmung ausreichend. Die neuen Nutzungsbedingungen finden Sie hier. Nähere Infos zur Registrierung finden Sie hier. Nachtrag: Wir haben zu diesem Update eine Mail an alle User des Nutzerkonto RLP geschickt, da die ZRE-Mailadressen bisher nicht vom ZRE selbst gespeichert wurden. User des Nutzerkonto RLP, die nichts mit Rechnungsversand und dem E-Rechnungseingang RLP zu tun haben, können die Infomail ignorieren. (Quelle: https://e-rechnung.service.rlp.de/)
15.01.2025

Neue E-Rechnungsverordnung RLP

Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem E-Rechnungs-Gesetz vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem E-Rechnungs-Gesetz vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen. Alle öffentlichen Auftraggeber in Rheinland-Pfalz sowie sonstige dem Land zuzuordnende Auftraggeber wie Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber sind seitdem zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet, sofern diese einem bestimmten Standard entsprechen. Mit der E-Rechnungs-Verordnung, die am 10. Januar 2024 verkündet wurde, und der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung wird in Rheinland-Pfalz die nächste Stufe der elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt. Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden ab dem 1. April 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Das sieht die neue E-Rechnungs-Verordnung des Landes vor, die jetzt verkündet wurde. Durch die elektronische Rechnungsverarbeitung sollen Einsparpotenziale in der Verwaltung und in der Wirtschaft realisiert sowie Bearbeitungszeiten verkürzt werden. (Quelle: https://e-rechnung.service.rlp.de/)