Skip to main content

Anleitung zur Einreichung der E-Rechnung


1. Registrierung

1.1 Registrierung am „MEIN UNTERNEHMENSKONTO“ auf Basis von ELSTER

  • Es muss eine separate Registrierung erfolgen, für jede Firma (mit eigener Umsatzsteuer-ID), in deren Namen eine E-Rechnung ausgestellt wird.
  • Dienstleister die im Auftrag Dritter E-Rechnungen einreichen, müssen pro Firma mit eigener Umsatzsteuer-ID für die eine E-Rechnung ausgestellt wird, ebenfalls separate Accounts registrieren.
  • Eine Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP ist immer notwendig, weil eine Registrierung von einem anderen E-Rechnungsportal nicht übernommen werden kann, da diese nicht untereinander verbunden sind.

1.2 Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP

Als weiteren Schritt müssen Sie die Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) vornehmen.

Hierhin werden Sie automatisch weitergeleitet 

2. Einreichung der Rechnung

Erst nach der  Registrierung stehen Ihnen
für die Einreichung die nachfolgenden Optionen zur Verfügung:

E-Mail (empfohlen)

Sie können Rechnungen per Mail an ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de schicken.

Ihre Absenderadresse muss als ZRE-Mailadresse in einem ZRE-Account hinterlegt sein.

Upload

Sie können sich beim ZRE einloggen und die  extern erstellten E-Rechnungen hochladen.

Melden Sie sich am Zentralen E-Rechnungseingang RLP an und reichen Sie die Datei dort ein, indem Sie diese über die Uploadfunktion hochladen.

Webformular

Sie können die Rechnung auch direkt manuell auf dem Zentralen E-Rechnungseingang RLP erfassen. Hierzu steht Ihnen das Webformular zur Verfügung in dem Sie alle benötigten Angaben für einfache Rechnungen eintragen können.
Für komplexere E-Rechnungen oder speziell benötigte Angaben ist die Erfassung über eine externe Software notwendig, da das Webformular nicht alle Felder, die für eine XRechnung zur Verfügung stehen, anbietet. Bitte achten Sie darauf, das Sie die manuell erfasste E-Rechnung für ihre Buchhaltungsunterlagen am Ende der Erfassung über den zur Verfügung stehenden Download-Button heruntergeladen und auf ihrem PC/Netzwerk gespeichert haben (gemäß §14 b UStG).

    3. Benachrichtungen für eingereichte E-Rechnungen

    Sie erhalten die Meldungen an die als ZRE-E-Mail-Adresse hinterlegte E-Mail.

    Hinweis:

    • Wurde trotz Vorgaben eine No-Reply-Adresse hinterlegt, erhalten Sie keine Meldungen!
    • Dieses kann bei Bounce-E-Mail-Adressen ebenfalls der Fall sein.
    • Die Benachrichtungen enthalten bei einer Ablehnung den genauen Hinweis, warum die eingereichte Rechnung abgewiesen wurde.

      Sie können über den Menüpunkt E-Rechnungen: Ablehnungsgründe und Lösungen weitere Informationen zu Ablehnungsgründen und möglichen Lösungen finden.