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Rechtsgrundlage


Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem  E-Rechnungs-Gesetz (ERechGRP) 
vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen. Mit der am 10. Januar 2024 verkündeten 
E-Rechnungsverordnung (ERechVORP) geht perspektivisch die Verpflichtung der elektronischen Rechnungsstellung einher.