Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem E-Rechnungs-Gesetz (ERechGRP) vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen. Mit der am 10. Januar 2024 verkündeten E-Rechnungsverordnung (ERechVORP) geht perspektivisch die Verpflichtung der elektronischen Rechnungsstellung einher.