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E-Rechnung


Durch die E-Rechnung soll die Digitalisierung gefördert werden. Insbesondere im Rechnungswesen können Prozesse vereinfacht und beschleunigt werden. So brauchen zukünftig z. B. die Rechnungsdaten beim Empfänger nicht nochmals erfasst werden. Dadurch werden doppelte Arbeitsgänge und hierbei entstehende Fehler vermieden. 

Gemäß §3 der ERechVORP (§3 Abs. 2 Satz 1) sind Sie ab dem 1. April 2025 dazu verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und zu übermitteln.

Achtung

Es ändert sich auch der Ablauf der Einreichung.
Rechnungen können nicht mehr direkt per Mail an uns gesendet werden.

Um den Austausch von ERechnungen möglichst unkompliziert zu gestalten, sieht das Gesetz mehrere Wege vor, über die eine ERechnung übermittelt werden kann.

Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung und deren Einreichung umzusetzen.

Infoveranstaltungen

Erfahren Sie alles Wichtige rund um die Themen Registrierung und Einreichung der E-Rechnung

29.  April 2025, 11:00 Uhr

Aktuelles zur E-Rechung


  • 25.02.2025

    Informationsveranstaltungen E-Rechnung

    Digitale Zukunft:
    Schulungen zur E-Rechnung erleichtern den Umstieg
  • 27.01.2025

    Registrierung am ZRE

    Ab sofort ist die Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von ELSTER möglich. Ab dem 01.07.2025 wird die Authentifizierung über das Nutzerkonto RLP nicht mehr möglich sein.
  • 15.01.2025

    Neue E-Rechnungsverordnung RLP

    Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem E-Rechnungs-Gesetz vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen.