Durch die E-Rechnung soll die Digitalisierung gefördert werden. Insbesondere im Rechnungswesen können Prozesse vereinfacht und beschleunigt werden. So brauchen zukünftig z. B. die Rechnungsdaten beim Empfänger nicht nochmals erfasst werden. Dadurch werden doppelte Arbeitsgänge und hierbei entstehende Fehler vermieden.
Gemäß §3 der ERechVORP(§3 Abs. 2 Satz 1) sind Sie ab dem 1. April 2025 dazu verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und zu übermitteln.
Achtung
Es ändert sich auch der Ablauf der Einreichung. Rechnungen können nicht mehr direkt per Mail an uns gesendet werden.
Um den Austausch von E‑Rechnungen möglichst unkompliziert zu gestalten, sieht das Gesetz mehrere Wege vor, über die eine E‑Rechnung übermittelt werden kann.
Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung und deren Einreichung umzusetzen.
Ab sofort ist die Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von ELSTER möglich. Ab dem 01.07.2025 wird die Authentifizierung über das Nutzerkonto RLP nicht mehr möglich sein.
Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits mit dem E-Rechnungs-Gesetz vom 3. Juni 2020 eine eigenständige gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen.